Der Sarg wird auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt.
Man unterscheidet Grabstätten nach Wahl- und Reihengräbern. Gräber haben eine gesetzlich vorgeschriebene Laufzeit auch Ruhefrist genannt.
Diese richtet sich nach den örtlichen Bodenverhältnissen und wird in der jeweiligen Friedhofsordnung des Bestattungsplatzes festgelegt.
Wahlgrab
Der Name Wahlgrab gewährleistet, dass nach Beendigung der Laufzeit/Ruhefrist, ein Walhrecht zur Verlängerung und Weiternutzung des Grabes ausgeübt/"gewählt" werden darf oder kann. Bei Hinzubelegungen z. B. in ein Doppelgrab wird die Nutzungszeit verlängert. Je nach Art und Größe der Grabstääte können mehrere Beisetzungen in dieser Grabanlage vorgenommen werden. In einem Erdbestattungs-Wahlgrab können i. d. R. auch Urnen beigesetzt werden.
Reihengrab
Ein Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt - eine individuelle Auswahl ist daher nicht möglich. In einem Reihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden, dieLaufzeit nicht verlängert werden.
Anonyme Erdbestattung
Diese findet in einem anonymen (namenlosen) Gräberfeld statt allerdings haben nur wenige Friedhöfe ein solches Feld überhaupt eingerichtet. Die Ruhezeit einer Grabstelle richtet sich nach der jeweiligen Friedhofsordnung und ist wie bei den Reihengräber nicht verlängerbar.
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